31 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Am 20. November 1989 beschlossen die Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Zu dieser Zeit konnte noch niemand erahnen, welchen Stellenwert digitale Medien und das Internet 31 Jahre später in unser aller Leben und für das Aufwachsen von Kindern einnehmen wird. Dennoch: Die UN-Kinderrechtskonvention ist so gut und umfassend gestaltet, dass sie auch auf aktuelle Herausforderungen anwendbar ist. Wie die Kinderrechte im digitalen Raum umsetzbar sind, damit beschäftigt sich derzeit der UN-Kinderrechtsausschuss. 

Im Rahmen einer Allgemeinen Bemerkung #25 (General Comment #25) wird dies genauer ausformuliert. Diese Interpretationshilfe der Kinderrechte für die digitale Welt soll die vollständige Einhaltung der Verpflichtungen aus der Kinderrechtskonvention in der digitalen Umgebung gewährleisten. 

Wir konnten uns im Rahmen des Expert*innenkreises für Kinderrechte in der digitalen Welt unter Federführung des Deutschen Kinderhilfswerk sowie im Rahmen des Bundesfachausschuss Digitales Leben des Kinderschutzbundes mittels Stellungnahmen zu dem Entwurf der Allgemeinen Bemerkungen einbringen und so hoffentlich Akzente weit über unser Projekt hinaus setzen.

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